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Ihre Pflichten als Kita-Betrieb: die Compliance-Checkliste
Sie leiten oder betreiben eine Kindertagesstätte in der Schweiz. Diese Seite fasst zusammen, was die Aufsichtsbehörde von Ihnen belegt haben will — in der Reihenfolge, in der sie es üblicherweise verlangt.
1. Die Betriebsbewilligung
- Sie wird pro Betrieb erteilt, nicht pro Organisation: Wer mehrere Standorte führt, braucht für jeden eine eigene, vor der Eröffnung.
- Sie ist mit Auflagen verbunden — Platzzahl, Räume, Betreuungsschlüssel. Diese Auflagen sind Teil der Bewilligung: sie zu überschreiten heisst, von ihr abzuweichen.
- Wesentliche Änderungen — Platzzahl, Räume, Leitung, Rechtsform — sind zu melden. Prüfen Sie, ob das öffentliche kantonale Verzeichnis Ihren heutigen Stand abbildet.
- Im Kanton Zürich erteilt die Gemeinde die Bewilligung, die diese Aufgabe an eine externe Stelle delegiert haben kann. Details Zürich →
2. Die Strafregisterkontrolle
- Kontrolle vor Stellenantritt für alle Personen mit Kontakt zu den Kindern — auch Küche, Reinigung, Hauswartung, Administration, Lernende und Praktikantinnen.
- Danach wiederkehrend: mehrere Kantone verlangen eine jährliche Überprüfung des gesamten Personals, Leitung eingeschlossen.
- Wissen Sie, welcher Auszug bei Ihnen gilt: Der Sonderprivatauszug, den Sie von der Bewerberin verlangen, zeigt nur in Kraft stehende Verbote, während der Behördenauszug 2 des Kantons auch laufende Verfahren zeigt. Den Unterschied verstehen →
- Führen Sie eine aktuelle Personalliste: In Kantonen, in denen die Fachstelle die Kontrollen vornimmt, löst genau diese Liste sie aus. Wer darauf fehlt, wird nicht kontrolliert.
3. Was am häufigsten beanstandet wird
| Punkt | Das konkrete Risiko |
|---|---|
| Veraltete Auszüge | Ein Auszug, der bei der Anstellung älter als sechs Monate war, oder eine nicht dokumentierte Jahreskontrolle, ist bei einem Aufsichtsbesuch feststellbar. |
| Nicht-pädagogisches Personal vergessen | Massgebend ist die Anwesenheit im Kontakt mit den Kindern, nicht die Funktion. |
| Aushilfen und temporäres Personal | Kurzeinsätze fallen oft durch das Verfahren, obwohl sie ihm unterstehen. |
| Belegung über der bewilligten Platzzahl | Die Platzzahl steht in der Bewilligung; sie zu überschreiten verletzt diese — auch punktuell. |
| Leitungswechsel nicht gemeldet | Die Anforderungen an die Person der Leitung gehören zu den Bewilligungsvoraussetzungen. |
| Veraltetes kantonales Verzeichnis | Wenn die öffentliche Liste Sie nicht oder falsch aufführt, schliessen Eltern daraus, Sie seien nicht bewilligt. |
4. Sich auf die kommende Regelung vorbereiten
Der Bundesrat legt spätestens Ende 2027 einen Bericht mit Massnahmenplan zu sexuellem Missbrauch an Minderjährigen vor, einschliesslich der Prüfung nationaler schwarzer Listen und der Schutzkonzepte in Organisationen. Wer seine Kontrollen bereits dokumentiert und über ein schriftliches Schutzkonzept verfügt, wird wenig ändern müssen. Das Geschäft verfolgen →
Ihre Compliance prüfen lassen
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Häufige Fragen
Genügt eine Bewilligung für mehrere Standorte?
Nein. Die Bewilligung gilt dem Betrieb: Jeder Standort braucht vor der Eröffnung seine eigene.
Muss auch Küchen- und Reinigungspersonal überprüft werden?
Ja, sofern es im Kontakt mit den Kindern anwesend ist. Massgebend ist die Anwesenheit, nicht die Funktion.
Was passiert, wenn eine Kontrolle einen Eintrag ergibt?
Die Folgen beurteilt die kantonale Aufsichtsbehörde im Einzelfall, je nach Art des Eintrags. Treffen Sie keinen Entscheid über eine Kündigung ohne rechtliche Beratung: ein schlecht begründeter Entscheid setzt Sie Ihrerseits einem Risiko aus.
- BSV — Zuständige kantonale Behörden für die familienergänzende Kinderbetreuung
- Bund — Strafregister / VOSTRA (Bundesamt für Justiz)
- Schweizer Parlament — Curia Vista, Motion 26.3823 «Sexuelle Übergriffe in Kitas. Schwarze Liste» — eingereichter Text, Begründung und Stellungnahme des Bundesrates
Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04