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Die EDK-Liste der Lehrpersonen: das Vorbild für die Kitas

Die Motion 26.3823 verlangt eine nationale schwarze Liste für die familienergänzende Betreuung «nach dem Vorbild» der Liste, welche die EDK für Lehrpersonen führt. Wer dieses bestehende Instrument versteht, sieht genauer, was tatsächlich vorgeschlagen wird — und was nicht.

Was die EDK-Liste ist

Das Generalsekretariat der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren führt eine interkantonale Liste der Personen, denen die Unterrichtsberechtigung entzogen wurde. Rechtsgrundlage ist die interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen, in Kraft seit dem 1. Januar 2004; die revidierte Vereinbarung enthält eine ausdrückliche Grundlage für das Führen dieser Liste.

Wie sie funktioniert

AuslöserEin kantonaler Entscheid über den Entzug der Unterrichtsberechtigung. Die Kantone melden die Daten dem Generalsekretariat, sobald der Entscheid vollstreckbar ist.
InhaltName, Datum des Diploms oder der Berufsausübungsbewilligung, Datum des Entzugs, zuständige Behörde, Dauer des Entzugs und gegebenenfalls Datum des Diplomentzugs.
ZugangNicht öffentlich. Kantonale und kommunale Behörden erhalten auf schriftliches Gesuch Auskunft, sofern sie ein berechtigtes Interesse darlegen und das Gesuch eine bestimmte Person betrifft.
Rechte der BetroffenenWer eingetragen wird, wird über Eintrag und Löschung informiert und kann die eigenen Daten jederzeit einsehen.
LöschungMit der Wiedererteilung der Unterrichtsberechtigung nach Ablauf der Entzugsdauer, oder wenn die Person das 70. Altersjahr erreicht.

Drei Unterschiede zu dem, was für die Kitas verlangt wird

  1. Der Auslöser. Die EDK-Liste knüpft an einen vollstreckbaren Verwaltungsentscheid über den Entzug einer Berechtigung an. Die Motion schlägt vor, in der Liste für die Kitas auch laufende Strafverfahren zu erfassen — eine ganz andere Schwelle, und der juristisch heikelste Punkt.
  2. Eine Berechtigung, die entzogen werden kann. Entziehen lässt sich eine Unterrichtsberechtigung nur, weil sie zuvor erteilt wurde. In der familienergänzenden Betreuung gibt es keine gesamtschweizerisch anerkannte persönliche Berufsausübungsbewilligung: bewilligt wird der Betrieb, nicht die Person.
  3. Der Träger. Die EDK-Liste ist interkantonal und wird von einer Konferenz der Kantone geführt. Die Motion verlangt ein Bundesgesetz — daher das Rechtsgutachten zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen, das der Bundesrat für seinen Bericht bis Ende 2027 angekündigt hat.

Die EDK-Liste ist weder für Eltern noch für private Arbeitgeber einsehbar. Eine Website wie diese kann sie deshalb weder abbilden noch ersetzen. Was Sie selbst prüfen können, sind die Betriebsbewilligungen der Einrichtungen: eine Kita prüfen →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04