Kitabewilligung

Startseite → Für Eltern

Wie Sie prüfen, ob eine Kita in Ordnung ist

Ein nationales Kita-Register gibt es in der Schweiz nicht, und auch kein einheitliches Label. Was es gibt und was Sie selbst prüfen können, ist die Betriebsbewilligung. So gehen Sie in vier Schritten vor.

1. Prüfen, ob die Einrichtung im amtlichen Verzeichnis ihres Kantons steht

Jeder Kanton führt das Verzeichnis der von ihm bewilligten Einrichtungen. Das ist der einzige Nachweis, der zählt. Unser Werkzeug erfasst 1'633 Einrichtungen aus diesen Verzeichnissen, in 222 Gemeinden, und verweist für jede auf die kantonale Quelle.

Eine Kita prüfen →

Fehlt eine Einrichtung in unseren Daten, heisst das nicht, dass sie nicht bewilligt ist: Unsere Abdeckung umfasst noch nicht alle Kantone. Es heisst, dass Sie direkt bei der kantonalen Fachstelle nachfragen sollten — der Link steht auf jeder Kantonsseite.

2. Sich die Bewilligung zeigen lassen

Eine Einrichtung, die in Ordnung ist, hat keinen Grund, Ihnen ihre Betriebsbewilligung vorzuenthalten. Achten Sie auf drei Dinge: den genauen Namen des bewilligten Trägers, die bewilligte Platzzahl und das Datum. Eine ältere Bewilligung ist für sich kein Problem; eine tatsächliche Belegung über der bewilligten Platzzahl schon.

3. Die vier Fragen stellen, auf die es ankommt

FrageWas eine gute Antwort enthält
«Wer kontrolliert die Strafregisterauszüge Ihres Personals, und wie oft?» Die Leitung weiss, ob sie selbst oder die kantonale Fachstelle kontrolliert, und nennt einen Rhythmus — oft jährlich. Hintergrund.
«Erfasst die Kontrolle auch Küche, Reinigung und Praktikantinnen?» Ja. Bezieht sich die Antwort nur auf das pädagogische Personal, ist das ein Signal.
«Haben Sie ein schriftliches Schutzkonzept?» Ein vorhandenes Dokument, das beschreibt, wie bei einem Verdacht vorzugehen ist und wem er zu melden ist.
«Wann war der letzte Besuch der Aufsichtsbehörde?» Ein Datum. Mehrere Kantone besuchen bewilligte Einrichtungen in festen Abständen — in Genf etwa mindestens alle zwei Jahre.

4. Wissen, an wen Sie sich bei Zweifeln wenden

Beunruhigt Sie etwas, ist nicht die Kita die Ansprechstelle, sondern die kantonale Aufsichtsbehörde, die eine Kontrolle einleiten kann. Besteht der Verdacht einer Straftat, sind es Polizei oder Staatsanwaltschaft. Die zuständige Behörde nennen wir auf jeder Kantonsseite.

Was diese Website Ihnen nicht sagen kann

Wir veröffentlichen keinerlei Angaben zu Personen. In der Schweiz existiert kein für Eltern einsehbares Verzeichnis beschuldigter Kita-Mitarbeitender: Die entsprechende Liste für Lehrpersonen führt die EDK, und sie ist nur Behörden zugänglich; das für die familienergänzende Betreuung verlangte nationale Register gibt es noch nicht. Misstrauen Sie jeder Website, die etwas anderes behauptet.

Häufige Fragen

Gibt es ein nationales Kita-Register in der Schweiz?

Nein. Bewilligung und Aufsicht liegen bei den Kantonen — und im Kanton Zürich bei den Gemeinden. Es gibt weder ein einheitliches Bundesverzeichnis der Betriebe noch eine nationale Personenliste.

Wie erfahre ich, ob eine Kita ihre Bewilligung verloren hat?

Über das amtliche Verzeichnis des Kantons: Wer nicht mehr aufgeführt ist, ist nicht mehr bewilligt. Deshalb datieren wir jede Erhebung und behalten den Verlauf.

Wird eine nicht subventionierte Kita weniger kontrolliert?

Nein. Bewilligungspflicht und Aufsicht ergeben sich aus dem Bundes- und Kantonsrecht, nicht aus der Finanzierung. Ein privater Betrieb untersteht denselben Anforderungen wie ein subventionierter.

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04