Kitabewilligung

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Kitabewilligung im Kanton Aargau: Zuständigkeit, Pflichten, Prüfung

Wer eine Kindertagesstätte betreibt, braucht eine kantonale Bewilligung und muss das Strafregister seines Personals überprüfen lassen. Was in Aargau gilt, wer bewilligt, und wie Sie prüfen, ob eine Einrichtung in Ordnung ist.

Zuständige BehördeDepartement Gesundheit und Soziales
Bewilligung erteilt durchDen Kanton
BundesgrundlagePflegekinderverordnung (PAVO, SR 211.222.338)
Sprache der DokumenteDeutsch
Hier erfasste EinrichtungenNoch keine Erhebung

Was in Aargau besonders gilt

Bewilligung und Aufsicht der Einrichtungen der Tagesbetreuung liegen in diesem Kanton bei Departement Gesundheit und Soziales. Die Einzelheiten — Betreuungsschlüssel, Räume, Häufigkeit der Personalkontrollen — stehen im kantonalen Recht und in den Weisungen dieser Stelle, die wir unten verlinken. Wir ergänzen diese Seite, sobald wir den Kanton im Detail dokumentiert haben.

Was in allen Kantonen gilt

Unabhängig vom Kanton unterstellt die PAVO die Betreuung von Kindern ausserhalb des Elternhauses der Bewilligungspflicht und der Aufsicht. Daraus folgen überall zwei Pflichten:

  1. Eine Betriebsbewilligung pro Einrichtung, vor der Eröffnung, mit Auflagen zu Platzzahl, Räumen und Betreuung.
  2. Eine Strafregisterkontrolle aller Personen mit Kontakt zu den Kindern, vor Stellenantritt und danach wiederkehrend. Welcher Auszug, von wem verlangt →

Was sich unterscheidet: die zuständige Stelle, die genaue Häufigkeit der Kontrollen, wer den Auszug einholt, und wie detailliert die Betreuungsanforderungen sind.

Einrichtungen: noch nicht erfasst

Für Aargau haben wir noch kein amtliches Verzeichnis eingebunden. Wir erfinden keine Listen und übernehmen keine kommerziellen Verzeichnisse: Solange keine auswertbare amtliche Quelle vorliegt, nennt diese Seite den Rechtsrahmen und die zuständige Stelle. Für die Prüfung einer Einrichtung wenden Sie sich direkt an Departement Gesundheit und Soziales.

Eine Einrichtung in diesem Kanton prüfen

Eine Einrichtung ist in Ordnung, wenn sie im amtlichen Verzeichnis des Kantons steht und ihre Bewilligung gültig ist. Verbindlich ist die Auskunft von Departement Gesundheit und Soziales.

Für Eltern: die vier Fragen, auf die es ankommt → · Für Betriebe: die Compliance-Checkliste →

Häufige Fragen — Aargau

Wer erteilt die Kitabewilligung im Kanton Aargau?

Departement Gesundheit und Soziales, die nach der Pflegekinderverordnung zuständige kantonale Behörde.

Wird das Strafregister des Personals in Aargau kontrolliert?

Ja. Die Kontrolle vor Stellenantritt und ihre wiederkehrende Wiederholung ergeben sich aus dem Bundesrecht und gelten in allen Kantonen. Die Einzelheiten legt die oben genannte Behörde fest.

Wie sehe ich, ob eine Kita in Aargau ihre Bewilligung verloren hat?

Im amtlichen Verzeichnis: Wer nicht mehr aufgeführt ist, ist nicht mehr bewilligt. Wir datieren jede Erhebung, damit ein Wegfall sichtbar wird.

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04