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Kitabewilligung im Kanton Bern: Zuständigkeit, Pflichten, Prüfung
Wer eine Kindertagesstätte betreibt, braucht eine kantonale Bewilligung und muss das Strafregister seines Personals überprüfen lassen. Was in Bern gilt, wer bewilligt, und wie Sie prüfen, ob eine Einrichtung in Ordnung ist.
| Zuständige Behörde | Amt für Integration und Soziales (AIS), Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion |
|---|---|
| Bewilligung erteilt durch | Den Kanton |
| Bundesgrundlage | Pflegekinderverordnung (PAVO, SR 211.222.338) |
| Kantonale Grundlage | Verordnung über die Angebote zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (FKJV) |
| Sprache der Dokumente | Deutsch |
| Hier erfasste Einrichtungen | Noch keine Erhebung |
Was in Bern besonders gilt
- Das AIS ist die kantonale Aufsichtsbehörde im Sinne der PAVO: Jede Kita einer Trägerschaft braucht vor der Eröffnung ihre eigene Betriebsbewilligung.
- Das AIS nimmt die Leumundsprüfung des Personals der familienergänzenden Betreuung selbst vor: Überprüfung bei jeder Neuanstellung, danach jährliche Überprüfung des gesamten Personals.
- Die Mindestanforderungen an Kitas stehen in der Verordnung FKJV.
Was in allen Kantonen gilt
Unabhängig vom Kanton unterstellt die PAVO die Betreuung von Kindern ausserhalb des Elternhauses der Bewilligungspflicht und der Aufsicht. Daraus folgen überall zwei Pflichten:
- Eine Betriebsbewilligung pro Einrichtung, vor der Eröffnung, mit Auflagen zu Platzzahl, Räumen und Betreuung.
- Eine Strafregisterkontrolle aller Personen mit Kontakt zu den Kindern, vor Stellenantritt und danach wiederkehrend. Welcher Auszug, von wem verlangt →
Was sich unterscheidet: die zuständige Stelle, die genaue Häufigkeit der Kontrollen, wer den Auszug einholt, und wie detailliert die Betreuungsanforderungen sind.
Einrichtungen: noch nicht erfasst
Für Bern haben wir noch kein amtliches Verzeichnis eingebunden. Wir erfinden keine Listen und übernehmen keine kommerziellen Verzeichnisse: Solange keine auswertbare amtliche Quelle vorliegt, nennt diese Seite den Rechtsrahmen und die zuständige Stelle. Für die Prüfung einer Einrichtung wenden Sie sich direkt an Amt für Integration und Soziales (AIS), Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion.
Eine Einrichtung in diesem Kanton prüfen
Eine Einrichtung ist in Ordnung, wenn sie im amtlichen Verzeichnis des Kantons steht und ihre Bewilligung gültig ist. Verbindlich ist die Auskunft von Amt für Integration und Soziales (AIS), Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion.
Für Eltern: die vier Fragen, auf die es ankommt → · Für Betriebe: die Compliance-Checkliste →
Häufige Fragen — Bern
Wer erteilt die Kitabewilligung im Kanton Bern?
Amt für Integration und Soziales (AIS), Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion, die nach der Pflegekinderverordnung zuständige kantonale Behörde.
Wird das Strafregister des Personals in Bern kontrolliert?
Ja. Die Kontrolle vor Stellenantritt und ihre wiederkehrende Wiederholung ergeben sich aus dem Bundesrecht und gelten in allen Kantonen. Die kantonalen Besonderheiten stehen weiter oben.
Wie sehe ich, ob eine Kita in Bern ihre Bewilligung verloren hat?
Im amtlichen Verzeichnis: Wer nicht mehr aufgeführt ist, ist nicht mehr bewilligt. Wir datieren jede Erhebung, damit ein Wegfall sichtbar wird.
Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04